Auf dieser Seite möchten wir Missverstände bei der Auslegung der Regeln offenbaren um daraus für künftige Wettkämpfe zu lernen. In besonderen Fällen kann das hier vorgestellte auch zum Anfang einer Diskussion zu einer Regeländerung führen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die dargestellten Situationen in keinster Weise Vorhaltungen darstellen. Regeln, insbesondere neue Regeln, bedürfen meistens einer Klarstellung und einer Beleuchtung aus anderen Blickwinkeln. Daher bitte ich den geneigten Leser auch um weitere Fallbeispiele, welche gerne mit dem Kontaktformular abgegeben werden können.

3D Jagd Mai 2017

Klasse: Selfbow

Ein Schütze hat sich mit einem Penobscot Bogen in der Klasse der Selfbows eingetragen. Bei der Bogenkontrolle wurde diese Eintragung abgelehnt.
Regel: Ein Selfbow ist ein Bogen aus einem gewachsenen Stück Holz. Ausnahme: Er darf im Griff gespleist sein.
Ein Penobscot besteht aus zwei Bögen, die Am Mittelteil miteinander verbunden sind. Die Kraftübertragung zwischen beiden Bögen findet über verbindende Sehnen statt.
Begründung: Die ursächliche Beschreibung „Selfbow“ beschreibt einen Bogen aus einem Stück Holz. Die Spleißung im Griffstück ist als Ausnahme erlaubt. Da man diese ohne den Griff zu entfernen nicht überprüfen kann, wurde sie im Regelwerk zugelassen. Die Verbindung der beiden Bögen ist durch Sehnen fixiert. Diese stellen damit eine Verstärkung des größeren Bogens durch einen zweiten Bogen mittels Sehnen dar. Dies ist durch das Regelwerk nicht erlaubt. Der Penobscot ist augenscheinlich ein Bogen aus zwei verschiedenen Stücken Holz, durch Sehnen verstärkt, und kann daher nicht in der Selfbow Klasse starten.