In erster Linie sind wir ein Verband von Verbänden. Wir verbinden nationale Verbände die unsere Mitglieder sind. Nur wenn ein Schütze oder ein Verein in einem Land ohne einem uns angeschlossenen Verband lebt, kann er als Sondermitglied aufgenommen werden. Die Sondermitgliedschaft endet mit der Aufnahme eines Verbandes aus diesem Land.
Als internationaler Verband mit Sitz in Europa sind die Beiträge in € (Euro) angegeben. Die Beiträge werden jeweils für das aktuelle Kalenderjahr am 1. Januar fällig müssen bis zum 31. Januar bezahlt sein. Der Jahresbeitrag kann nicht anteilig auf einen Kalenderabschnitt aufgeteilt werden. Bei fehlendem Beitragseingang (bis spätestens 31. Januar) auf dem Konto des T.A.I. erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung mit Frist an die letzte bekannte Adresse, danach der Ausschluss.
Aufgrund eines Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 14. Januar 2023, gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Beitragssätze.
Verbände zahlen 120,00 € (einhundertzwanzig) unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Die Höhe der Aufnahmegebühr von Verbänden entspricht der eines Jahresbeitrages und ist mit Bestätigung der Aufnahme durch den T.A.I. umgehend zu entrichten.
Jedes Mitglied des Verbandes erhält die Teilnahmeberechtigung für Veranstaltungen des T.A.I.. Die Mitgliedsverbände müssen dazu Ihre Mitglieder beim T.A.I. für die Überprüfung von Startberechtigungen melden. Bei fehlender oder falscher Liste erhebt der T.A.I. eine Bearbeitungsgebühr.
Vereine als Sondermitglieder zahlen 75,00 € (fünfundsiebzig) unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Die Höhe der Aufnahmegebühr von Vereinen/Clubs entspricht der eines Jahresbeitrages und ist mit Bestätigung der Aufnahme durch den T.A.I. umgehend zu entrichten.
Jedes Mitglied des Vereins erhält die Teilnahmeberechtigung für Veranstaltungen des T.A.I.. Die Mitgliedsvereine müssen Ihre Mitglieder beim T.A.I. für die Überprüfung von Startberechtigungen melden. Bei fehlender oder falscher Liste erhebt der T.A.I. eine Bearbeitungsgebühr.
Einzelpersonen als Sondermitglieder zahlen 25,00 € (fünfundzwanzig).
Einzelpersonen zahlen keine Aufnahmegebühr.
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre, die Beiträge hierfür sind zu Beginn der Laufzeit zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind danach jährlich am Anfang des Jahres zu entrichten. Sollte ein Einzelmitglied ohne Begründung seine Zahlung nicht entrichten, so tritt eine automatische Mitgliedssperre für 2 Jahre in Kraft.